
Unsere Leistungen im Familienrecht:
Scheidung und Trennung
rechtliche Begleitung durch alle Phasen
Unterhaltsrecht
Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt
Sorgerecht und Umgangsrecht
Regelung des Aufenthalts und Umgangs mit Kindern
Güterrecht und Vermögensauseinandersetzung
Zugewinnausgleich, Eheverträge
Versorgungsausgleich
faire Aufteilung von Rentenanwartschaften
Familienrecht:
Das Familienrecht berührt die zentralen Bereiche des persönlichen Lebens. Ob Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Vermögensaufteilung oder Gewaltschutzverfahren – in all diesen Fragen ist die kompetente Unterstützung eines erfahrenen Anwalts unverzichtbar.
Rechtsanwalt Ali Özkan, Fachanwalt für Familienrecht, verfügt über langjährige Erfahrung und bietet Ihnen eine umfassende Beratung in sämtlichen Angelegenheiten des Familienrechts.
Mit fundierter Fachkenntnis und einem klaren Blick für praktikable Lösungen begleitet er Sie zuverlässig – von der einfühlsamen außergerichtlichen Beratung bis hin zur konsequenten Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht.
Beispiel:
Welche Kosten kommen bei einer Scheidung auf Sie zu?
Die Kosten einer Scheidung setzen sich aus Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zusammen. Beide Positionen richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert (Streitwert).
Wie wird der Gegenstandswert berechnet?
Der Gegenstandswert ergibt sich in der Regel aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten.
Beispiel:
Ehemann: 2.500 € netto
Ehefrau: 1.500 € netto
→ Gesamt monatlich: 4.000 €
→ Gegenstandswert: 12.000 €
Achtung: Dieser Wert erhöht sich noch einmal, wenn der Versorgungsausgleich mit durchgeführt wird.
Bedeutung des Gegenstandswertes
Der Gegenstandswert ist die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtsgebühren. Bei einem Gegenstandswert von 12.000 € belaufen sich die Anwaltskosten pro Anwalt auf 2.127,13 Euro und die Gerichtskosten auf 940,50 Euro (nach den aktuellen Gebührenordnungen ab 01.06.2025).
→ Je höher das Einkommen der Ehegatten, desto höher fallen auch die Scheidungskosten aus.
Unterstützung für Geringverdiener
Wer nur über ein geringes Einkommen verfügt, kann Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) haben. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise.
