Über mich - Rechtsanwalt Ali Özkan
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht

Rechtsanwalt
Ali Özkan
Geboren am 14. April 1970 in Kayseri (Türkei), habe ich mein Jurastudium an den Universitäten Kiel und Hamburg absolviert. Seit Oktober 2003 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht sowie mit einem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht berate und vertrete ich Sie umfassend und zuverlässig.
Mandantengespräche führe ich auf Wunsch auch in türkischer oder englischer Sprache.
Meine Philosophie: Ihr Recht in besten Händen
Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit setze ich auf eine konsequente und praxisnahe Vertretung. Fachliche Kompetenz, langjährige Erfahrung und ein klarer Blick für das Wesentliche bilden die Grundlage meiner Arbeit.
Ich verstehe mich nicht nur als Jurist, sondern als Dienstleister: Ihr Anliegen steht im Mittelpunkt. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Strategien, die individuell auf Ihre Situation abgestimmt sind, für Lösungen, die rechtssicher und praktikabel sind.
Was Sie von mir erwarten dürfen:
Realistische Einschätzungen zu Beginn jedes Mandats
Effiziente und lösungsorientierte Strategien, die unnötige Prozesse vermeiden
Persönliche Betreuung ohne bürokratische Hürden
Direkte Erreichbarkeit – auch über moderne digitale Kommunikationswege
Mein Ziel ist es, Ihr Recht konsequent durchzusetzen, dabei habe ich stets auch Ihre Kosten und Ihr persönliches Risiko im Blick.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Anwaltskosten
Zu einer fairen und ehrlichen Mandantenbetreuung gehört es, dass wir Sie frühzeitig über die voraussichtlich anfallenden Anwaltskosten aufklären. Häufig kommt es zu Beginn des Mandatsverhältnisses zu einer kurzen telefonischen Vorbesprechung. Diese berechnen wir Ihnen in der Regel nicht. Die danach anfallenden Anwaltskosten sind für die Mandanten meistens nicht transparent. Wir bemühen uns daher, Sie möglichst umfassend über unsere Gebühren aufzuklären. Dadurch wollen wir mögliche spätere Irritationen im Zusammenhang mit der Abrechnung vermeiden. Grundsätzlich kann man sagen, dass das anwaltliche Honorar proportional zum wirtschaftlichen Interesse des Mandanten steigt.
Gesetzliche Vergütung nach dem RVG
Wenn nichts anderes mit dem Mandanten vereinbart wurde, gilt für die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeiten das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bestimmte Tätigkeiten lösen bestimmte Gebührentatbestände aus, für die Höhe der Gebühren ist der sogenannte Gegenstandswert maßgeblich. Auf Wunsch erstellen wir Ihnen Beispielsrechnungen zu den voraussichtlich anfallenden Kosten.
Honorarvereinbarung
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten zu schließen, die von den gesetzlichen Gebühren abweicht. Dies bietet sich immer dann an, wenn die gesetzliche Vergütung aufgrund bestimmter Umstände unangemessen hoch oder auch niedrig wäre.
Möglich ist beispielsweise die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars. Eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren ist jedoch nur im Rahmen der außergerichtlichen Vertretung und unter besonderen Voraussetzungen möglich.
Erfolgshonorar
Von einem Erfolgshonorar spricht man, wenn der Rechtsanwalt seinen Honoraranspruch vom Erfolg seiner Tätigkeit abhängig macht. Der Anwalt verdient also nur, wenn er auch etwas für den Mandanten herausholt. Das Gesetz ermöglicht die Vereinbarung von Erfolgshonoraren unter bestimmten Voraussetzungen.
Sprechen Sie uns darauf an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung deckt längst nicht alle Risiken und Rechtsgebiete ab, für die Mandanten stellt dies oft ein böses Erwachen dar. Dennoch gibt es Bereiche, in denen eine Rechtsschutzversicherung dringend zu empfehlen ist. Hierzu zählen vor allem das Arbeitsrecht und das Verkehrsrecht.
Im Arbeitsgerichtsverfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Kosten grundsätzlich selbst, und zwar unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gerade bei einem Kündigungsschutzverfahren können daher erhebliche Verfahrenskosten auf die Betroffenen zukommen.
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind prüfen wir für Sie, ob für das jeweilige Mandat Versicherungsschutz besteht. Ist dies der Fall, so kümmern wir uns um die Deckungszusage und übernehmen die gesamte Korrespondenz mit dem Versicherer.
Prozesskostenhilfe
Wir prüfen für Sie, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht. Sofern Sie bedürftig sind und die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat, übernimmt der Staat Ihre Anwaltskosten sowie die Gerichtkosten. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe erfolgt je nach Einkommens- und Vermögenssituation mit oder ohne Ratenzahlungsverpflichtung. Vor allem in Kündigungsschutzprozessen und Scheidungsverfahren ist die Prozesskostenhilfe oft eine erhebliche Erleichterung für die Mandanten.