Versorgungsausgleich

Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung (gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, Zusatzversorgungen) ausgeglichen.

Der Versorgungsausgleich ist die einzige Folgesache, die das Gericht im Falle der Scheidung von Amtswegen durchzuführen hat.

In der Praxis ist es häufig dann gerade der Versorgungsausgleich, der das Scheidungsverfahren in die Länge zieht, etwa weil die Versicherungsträger Schwierigkeiten bei der Feststellung der Versicherungszeiten haben.

In Einzelfällen kann es daher geboten sein, eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs vom Scheidungsverfahren zu beantragen, wenn andernfalls eine unzumutbare Verzögerung des Verfahrens zu befürchten ist.

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