Eheverträge & Scheidungsfolgen

In einem Ehevertrag können die Eheleute umfangreiche Regelungen zu den Themen Unterhalt, Güterstand, Versorgungsausgleich etc. treffen.

Wichtig ist dabei, dass die Parteien Regelungen finden, die einer möglichen späteren gerichtlichen Überprüfung standhalten. Problematisch sind vor allem solche Verträge, die eine Partei unangemessen benachteiligen.

Der klassische Fall ist der Ehevertrag, der die nicht berufstätige und kinderbetreuende Ehefrau von Unterhalt, Zugewinn und Versorgungsausgleich ausschließt.

Es gehört daher zu den wichtigsten Aufgaben des beratender Anwalts oder Notars, eine ausgeglichene und somit rechtsbeständige Gesamtlösung zu finden.

Eheverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung. Es gehört darüber hinaus zu unseren Tätigkeiten im Familienrecht, Sie beim Abschluss entsprechender Verträge zu beraten oder die Wirksamkeit bereits geschlossener Verträge zu prüfen.

Das gleiche gilt für Scheidungsfolgenvereinbarungen, also solche Regelungen, die im Zusammenhang mit der Scheidung getroffen werden.

Scheidungsfolgevereinbarungen können notariell oder im Rahmen des Scheidungsverfahrens vor Gericht geschlossen werden.

Erfahren Sie hier mehr zu diesen Themen:

Ehevertrag

Scheidungsfolgenvereinbarung

Grenzen der zulässigen Vertragsgestaltung

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