Partnerschaftsvertrag

Da die nichteheliche Lebensgemeinschaft gesetzlich nicht geregelt ist mit der Folge, dass die Partner wenig Rechte, dafür aber umso mehr Pflichten gegenüber dem Staat haben, ist der Abschluss eines Partnerschaftsvertrages anzuraten. Die Partner können damit ihre Beziehung auf eine rechtliche Grundlage stellen. Ein Partnerschaftsvertrag kann zu Beginn der Beziehung, während der Beziehung und auch noch nach der Trennung geschlossen werden. Er kann feste Vereinbarungen für die Zeit des Zusammenlebens, vor allem aber für den Fall einer Trennung enthalten. Hierbei ist es ratsam, den fachkundigen Rat eines Anwalt für Familienrecht einzuholen. Ebenso ist es empfehlenswert, obwohl die meisten Regelungen nicht notariell beurkundet werden müssen, über eine notarielle Beurkundung nachzudenken.

 

Geregelt werden im Partnerschaftsvertrag häufig folgende Punkte:

  • Art und Weise des Zusammenlebens unter Einbeziehung der Rechtsverhältnisse am Vermögen beider Partner
  • Unterhalt für die Frau im Falle der Betreuung gemeinsamer Kinder
  • Befreiung der Ärzte von ihrer Schweigepflicht
  • Erteilung wechselseitiger Vollmachten
  • Absicherung bei Tod eines Partner durch Testament zur Regelung der Erbfolge
  •  

Im Trennungsfalle außerdem:

  • Umgangsrecht für Kinder
  • Regelungen über die Wohnung
  • Regelungen über den Hausrat
  • Regelungen über finanzielle Verpflichtungen
  • Regelung über Ausgleich des während der Beziehung erlangten Vermögens, eventuell wie der „Zugewinnausgleich“

Zu beachten ist jedoch, dass die Vertragsfreiheit bei der Gestaltung von Partnerschaftsverträgen nicht grenzenlos ist: Bestimmte Rechte, die der Gesetzgeber ausdrücklich der Ehe bzw. der eingetragenen Lebenspartnerschaft vorbehalten hat, können nicht Gegenstand des Partnerschaftsvertrages sein: Ausgeschlossen sind beispielsweise ein gemeinsamer Nachname, die Durchführung des Versorgungsausgleichs, das steuerliche Ehegattensplitting oder die Krankenfamilienversicherung. Es dürfen auch keine Regelungen zu Lasten Dritter getroffen werden.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.