Begründung der Lebenspartnerschaft

Die Lebenspartnerschaft ist wie die Ehe auf Lebenszeit angelegt. Beide Partner müssen dazu persönlich und gemeinsam eine entsprechende Erklärung vor dem Standesbeamten abgeben. Sie müssen außerdem volljährig und geschäftsfähig sein, dürfen nicht in gerade Linie miteinander verwandt  oder verschwistert sein und keine weitere Lebenspartnerschaft oder Ehe führen. Darüber hinaus müssen sie sich über eine partnerschaftliche und gemeinsame Lebensgestaltung einig sein.

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