Alleineigentum eines Ehegatten

Haben sich die Parteien dahingehend geeinigt, dass ausnahmsweise der Alleineigentümer aus der Wohnung bzw. Haus auszieht, kann er dem dort wohnen bleibenden Ehepartner ein beschränktes oder unbeschränktes Wohnrecht einräumen. Dafür ist an ihn eine Miete zu zahlen. Soll wie üblich der Nichteigentümer ausziehen, sollte eine dementsprechende Vereinbarung ihm eine angemessene Zeit zum Auszug einräumen und seine Entlassung aus der Haftung aus Verträgen gegenüber Dritten (Wasser, Strom, Gas) vorsehen.

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